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Informationen für Praxen, Ärztinnen und Ärzte und weiteres FachpersonalACHTUNG!!!Seit dem 01.Oktober 2018 wurden mit Stichtagsregelung zwei neue vertragsärztliche Formulare eingeführt: das „Verordnungsformular für medizinische Vorsorge für Mütter und Väter“ (Muster 64) sowie das „Ärztliche Attest Kind“ (Muster 65), das für ggf. mit zu behandelnde Kinder benötigt wird. Damit wird das Verordnungsverfahren für medizinische Vorsorgeleistungen weiter vereinheitlicht, bisher gab es für diese Leistung unterschiedliche Formulare der Krankenkassen oder der Anbieter. Verordnungsfähig sind Leistungen zur medizinischen Vorsorge allein für Mütter oder Väter, aber auch Mutter- / Vater-Kind-Leistungen. Maßgeblich ist dabei die Indikation für den Elternteil. Müssen Kinder mit behandelt werden, ist das Formular 65 für jedes einzeln auszufüllen. Die neuen Formulare sollten rechtzeitig bestellt werden oder können von Vertragsärzten per Praxisverwaltungssoftware oder per Blankoformularbedruckung ausgestellt werden, eine Verordnung durch Vertragspsychotherapeuten ist nicht möglich. Das neue „Ärztliche Attest Kind“ wird künftig auch verwendet, wenn Müttern oder Vätern eine Reha-Leistung verordnet wird.
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